Aus- und Weiterbildung
Nachweis der erforderlichen Kenntnisse nach Art. 6 FIDLEG
Kundenberater, die sich in das RegFix Beraterregister eintragen lassen wollen, haben nachzuweisen, dass sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und Kenntnisse der Verhaltensregeln gemäss Art. 6 FIDLEG verfügen.
Auf den nachfolgenden Listen finden Sie eine Übersicht von Anbietern, deren Aus- und Weiterbildungen vom RegFix Beraterregister als Nachweis der geforderten Kenntnisse akzeptiert werden.
Hinweis: Die Listen sind nicht abschliessend. Das RegFix Beraterregister gibt keine Empfehlungen für einzelne Anbieter ab.
Fachkenntnisse
Kenntnisse Verhaltensregeln FIDLEG
Liste Anbieter Verhaltensregeln