Erneuerung

Die Registrierung im Beraterregister ist alle 24 Monate mittels Stellung eines Erneuerungsgesuchs zu erneuern (Art. 41 Abs. 2 FIDLEV). Andernfalls wird die Eintragung im Register kostenpflichtig gelöscht.

Im Rahmen der Erneuerungen müssen die Kundenberater/innen bestätigen, dass:

  • sie die Voraussetzungen für die Ersteintragung weiterhin erfüllen (u.a. gültige Berufshaftpflichtversicherung, keine einschlägigen Einträge im Strafregister, etc.); und
  • sie in den letzten 24 Monaten eine Weiterbildung in Bezug auf die Verhaltensregeln FIDLEG absolviert haben (unter Einreichung eines Weiterbildungsnachweises).

Sofern sich Änderungen in Bezug auf die Angaben der Kundenberater/innen im öffentlichen Register ergeben haben, sind diese im Erneuerungsgesuch anzugeben.

Der Antrag auf Erneuerung der Registrierung kann auf zwei Arten gestellt werden:

Online: Durch Anklicken des nachfolgenden Buttons gelangen Sie zum Online-Formular für den Erneuerungsprozess.

Erneuerung

Alternativ können Sie das Gesuchformular als PDF herunterladen und zusammen mit den Beilagen postalisch oder elektronisch an die Geschäftsstelle von RegFix richten (per E-Mail an info@reg-fix.ch).

Eintragung Beratersuche