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Sucheingabe löschenDie Registrierung im Beraterregister ist alle 24 Monate mittels Stellung eines Erneuerungsgesuchs zu erneuern (Art. 41 Abs. 2 FIDLEV). Andernfalls wird die Eintragung im Register kostenpflichtig gelöscht.
Im Rahmen der Erneuerungen müssen die Kundenberater/innen bestätigen, dass:
Sofern sich Änderungen in Bezug auf die Angaben der Kundenberater/innen im öffentlichen Register ergeben haben, sind diese im Erneuerungsgesuch anzugeben.
Der Antrag auf Erneuerung der Registrierung kann auf zwei Arten gestellt werden:
Online: Durch Anklicken des nachfolgenden Buttons gelangen Sie zum Online-Formular für den Erneuerungsprozess.
Alternativ können Sie das Gesuchformular als PDF herunterladen und zusammen mit den Beilagen postalisch oder elektronisch an die Geschäftsstelle von RegFix richten (per E-Mail an info@reg-fix.ch).