Berufshaftpflichtversicherung

Gemäss Art. 32 FIDLEV ist die gesetzliche Haftpflicht aus Vermögensschäden mit einer Berufshaftpflichtversicherung zu versichern, welche entweder durch den/die Kundenberater/in selbst oder durch den Finanzdienstleister abgeschlossen werden kann.

Die Versicherungs- bzw. Deckungssumme, die für alle Schadenfälle eines Jahres zur Verfügung steht, muss mind. Fr. 500’000 betragen und hat zum Zweck, Vermögensschäden zu versichern, die sich aus der Tätigkeit als Finanzdienstleister oder Kundenberater/in infolge eines Verstosses gegen die beruflichen Sorgfaltspflichten ergeben. Wird die Versicherung durch einen Finanzdienstleister abgeschlossen, der mehrere Kundenberater/innen beschäftigt, so beträgt die Deckungssumme mindestens:

  1. bei 2-4 Kundenberater/innen: Fr. 1.5 Millionen;
  2. bei 5-8 Kundenberater/innen: Fr. 3 Millionen;
  3. bei mehr als 8 Kundenberater/innen: Fr. 10 Millionen.

Alternativ kann gestützt auf Art. 33 FIDLEV eine Hinterlegung in der Höhe der Versicherungssumme bei einer Bank getätigt werden und mit Zustimmung der Registrierungsstelle als gleichwertige finanzielle Sicherheit zur Berufshaftpflichtversicherung anerkannt werden.

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