Meldung Mutationen

Zwecks Sicherstellung eines stets aktuellen Registereintrags sind dem Beraterregister laufend sämtliche Änderungen mittels Mutationsmeldeformular zu melden (Art. 32 Abs. 2 FIDLEG).

Die Meldung hat gemäss Art. 41 Abs. 1 FIDLEV innert 14 Tagen zu erfolgen und betrifft die nachfolgenden Mutationen:

  • die Änderung des Namens;
  • die Änderung des Namens oder der Adresse des Finanzdienstleisters;
  • den Wechsel der Funktion und Position in der Organisation;
  • den Wechsel der Tätigkeitsfelder;
  • absolvierte Aus- und Weiterbildungen;
  • den Wechsel der Ombudsstellen;
  • die vollumfängliche oder teilweise Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung;
  • die Beendigung der Tätigkeit als Kundenberater;
  • Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen nach den Finanzmarktgesetzen nach Art. 1 Finanzmarktgesetz (FINMAG) oder wegen strafbarer Handlungen gegen das Vermögen nach den Art. 137 - 172ter des Strafgesetzbuches;
  • ein angeordnetes Tätigkeitsgebot nach Art. 33a FINMAG oder Berufsverbot nach Art. 33 FINMAG;
  • vergleichbare Verurteilungen oder Entscheide von ausländischen Behörden in den vorgenannten Fällen.

Erfüllt der Kundenberater die Registrierungsvoraussetzungen nicht mehr, wird er von der Registrierungsstelle aus dem RegFix Beraterregister kostenpflichtig gelöscht.

Eintragung Beratersuche