Nicht ins Beraterregister eingetragen werden Kundenberater/innen, die:
nach den Strafbestimmungen des FIDLEG oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes strafrechtlich verurteilt wurden;
wegen strafbarer Handlungen gegen das Vermögen nach dem Strafgesetzbuch im Strafregister eingetragen sind;
gegen die für die einzutragende Tätigkeit ein Tätigkeits- oder Berufsverbot nach Artikel 33a FINMAG oder ein Berufsverbot nach Artikel 33 FINMAG vorliegt.